2.3.9.2. Methodisches Vorgehen

Die Debatte über die Gentechnik und über die "Unantastbarkeit der Menschenwürde" zieht sich schon eine geraume Zeit hin und es wiederholen sich in den Gremien, in Fachzeitschriften, in der Presse und in anderen Medien die Standpunkte der Kontrahenten, ohne dass ein Konsens oder eine mehrheitlich akzeptable Lösung in Sicht wäre. Ich habe mich darüber gründlich informiert, habe u.a. die letzten 2 1/2 Jahrgänge des Deutschen Ärzteblatts, herausgegeben von der Bundesärztekammer, gesichtet und ausgewertet, möchte aber meinen Lesern ersparen, sich noch einmal die immer wieder gleichen, sattsam bekannten Argumente zumuten zu müssen. Stattdessen will ich versuchen, die diffusen Hintergründe zu erhellen, von denen her argumentiert wird. Dazu gehören natürlich einige Grundkenntnisse der Biologie und der Medizin der Reproduktion, einige problemrelevante Normen des Strafrechts und prozedurale Fragen etwa der Güterabwägung, und schließlich geht es mir darum, die so formelhafte Rede von der "Unantastbarkeit der Menschenwürde" von ihrer Herkunft her verständlich zu machen und sie durch angemessenere Formulierungen - auf einer im Wesentlichen humanistisch-pluralistischen Grundlage - zu ersetzen. Ich werde mir dabei erlauben, die "Menschenwürde" ein bisschen "anzutasten", was ja gar nicht zu vermeiden ist, wenn man sie nicht nur aus gebührender Distanz andächtig rühmt oder raunend beschwört, sondern sie stattdessen von allen Seiten näher betrachtet und dabei auch mal hin- und her wendet. Ein Denkmal, das man vorsichtig antippt, muss ja nicht gleich vom Sockel fallen und in Stücke zerbrechen. Also: tasten wir es ruhig mal ein bisschen an.